Donnerstag, 8. Dezember 2011

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„Kraft göttlicher Weisung gibt es in der Kirche unter den Gläubigen
geistliche Amtsträger, die im Recht auch Kleriker genannt werden;
die übrigen dagegen heißen auch Laien. In diesen beiden Gruppen
gibt es Gläubige, die sich durch das ... Bekenntnis zu den evangelischen
Räten ... Gott weihen und der Heilssendung der Kirche
dienen" (CIC can. 207, §§ 1.2).

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