1144 So ist bei der Feier der Sakramente die ganze Versammlung „Liturge“
[Feiernde], jeder seiner Aufgabe entsprechend, aber in der „Einheit des
Geistes“, der in allen handelt. „Bei den liturgischen Feiern soll jeder, ob
Amtsträger oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all
das tun, was ihm aufgrund der Natur der Sache und der liturgischen Normen
zukommt“ (SC 28).
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