1909 Zum Gemeinwohl gehört schließlich der Friede, das heißt die Dauer-
haftigkeit und Sicherheit einer gerechten Ordnung. Es setzt somit voraus, daß
die Autorität durch rechte Mittel die Sicherheit der Gesellschaft und deren
Glieder gewährleistet. Es begründet das Recht auf persönliche und kollektive
Selbstverteidigung.
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