1906 Das Gemeinwohl ist „die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen
Lebens, die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen
Gliedern ermöglichen, die eigene Vollendung voller und leichter zu erreichen“
(GS 26,1) (1). Das Gemeinwohl betrifft das Leben aller. Von einem
jeden verlangt es Klugheit, besonders von denen, die mit der Ausübung der
Autorität betraut sind. Es beruht auf drei wesentlichen Elementen:
1906 (1) Vgl. GS (Gaudium et spes) 74, 1
Natur und Endzweck der politischen Gemeinschaft
Die Einzelnen, die Familien und die verschiedenen Gruppen, aus denen sich die
politische Gemeinschaft zusammensetzt, wissen, daß sie allein nicht imstande sind,
alles das zu leisten, was zu einem in jeder Richtung menschlichen Leben gehört. Sie
erfassen die Notwendigkeit einer umfassenderen Gesellschaft, in der alle täglich ihre
eigenen Kräfte zusammen zur ständig besseren Verwirklichung des Gemeinwohls
einsetzen. So begründen sie denn die politische Gemeinschaft in ihren verschiedenen
Formen. Die politische Gemeinschaft besteht also um dieses Gemeinwohls willen;
in ihm hat sie ihre letztgültige Rechtfertigung und ihren Sinn, aus ihm leitet sie ihr
ursprüngliches Eigenrecht ab. Das Gemeinwohl aber begreift in sich die Summe
aller jener Bedingungen gesellschaftlichen Lebens, die den Einzelnen, den Familien
und gesellschaftlichen Gruppen ihre eigene Vervollkommnung voller und ungehinderter
zu erreichen gestatten.
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